Ja. Wählst du in der DATEV-Konfiguration beim Belegbezug die Option Dokumentennummer, steht im DATEV-Zahlungsexport bei Zahlungen die Rechnungsnummer in Belegfeld 1. Rückerstattungen erhalten dort die Nummer der Rechnungskorrektur oder Stornorechnung. So kann DATEV die Zahlungen den offenen Posten deiner Rechnungen zuordnen und sie automatisch ausgleichen.
Die Nummer steht nur in Belegfeld 1, wenn sich der Beleg beim Export eindeutig zuordnen lässt. Bei einer Zahlung braucht die Bestellung dafür genau eine nicht stornierte Rechnung, bei einer Rückerstattung genau einen Korrekturbeleg und genau eine Rückerstattung. Sonst bleibt das Feld leer, zum Beispiel wenn eine bezahlte Bestellung beim Export noch keine Rechnung hat. Solche Zahlungen ordnest du in DATEV manuell zu.
Belegbezug auf Dokumentennummer umstellen
Den Belegbezug stellst du in der Konfiguration der DATEV-Erweiterung um:
Öffne die Konfiguration der DATEV-Erweiterung.
Wähle im Abschnitt Buchungssatz unter Belegbezug die Option Dokumentennummer.
Speichere die Konfiguration.
Ab dem nächsten Export steht die Belegnummer in Belegfeld 1. Mit der Option Bestellnummer steht dort stattdessen die Bestellnummer. Alle Optionen der Konfiguration findest du unter Wie konfiguriere ich die DATEV Erweiterung?, die Regeln für Belegfeld 1 im Detail unter Weiterführende Informationen zum DATEV-Zahlungsexport.
